Am 1. Oktober hat der Kämmerer den Haushaltsentwurf 2015 in den Rat eingebracht. In den kommenden zwei Monaten wird das mehrere hundert Seiten starke Werk mit den Anlagen in den Fraktionen, Bezirken und Ausschüssen beraten. Am 17. Dezember wird dann der Rat den Haushalt für das Jahr 2015 beschließen.
„Das sind die ersten Haushaltsberatungen für die neue Kooperation aus CDU und SPD. Der gemeinsame Fahrplan steht. Bis Anfang November wollen wir unsere interne Position abgestimmt haben, um dann in die Beratungen der Bezirksvertretungen und Fachausschüsse zu gehen. Auch wenn der Spielraum eng ist, wollen wir unsere Akzente setzen“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Felix Heinrichs.
Neben dem Haushaltsplan wird auch die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) beraten und beschlossen. 2018 muss die Stadt erstmals einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. 2021 muss der Haushaltsausgleich dann ohne zusätzliche Mittel des Stärkungspaktes selbst durch die Stadt erreicht werden. Heinrichs dazu: „Der Stärkungspakt Stadtfinanzen der Landesregierung NRW, dem die Stadt Mönchengladbach 2012 beigetreten ist, hat uns ein enges Korsett auferlegt. Wir müssen Ausgaben reduzieren und Einnahmen erhöhen. Wir wollen dabei aber keine Strukturen zerstören. Daher ist das Angebot des Landes nach wie vor richtig, den Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung zu helfen. Wir sparen uns nicht kaputt, sondern suchen gemeinsam mit dem Land akribisch nach Einspar- und Effizienzpotentialen. Nur dank des Stärkungspaktes haben wir überhaupt die Chance, Politik wieder richtig zu gestalten. Ohne den Stärkungspakt wäre der Spielraum gleich null.“
Alleine im Jahr 2015 erwartet Mönchengladbach vom Land fast 200 Millionen Euro Zuweisungen. Dazu kommen weitere Pauschalen sowie die Stärkungspaktmittel in Höhe von über 40 Millionen Euro. „Die Landesregierung von Hannelore Kraft bekennt sich zur solidarischen Finanzierung der Städte und Gemeinden. Anders als zwischen 2005 und 2010 spart das Land nicht mehr auf Kosten der Kommunen. Jetzt ist es entscheidend, dass auch der Bund zu seiner Verantwortung steht und die versprochenen Gelder für die Eingliederungshilfe rechtssicher beschließt. Nur so können wir unsere Ziele erreichen und eine angedrohte Steuererhöhung vermeiden“, so Heinrichs weiter. Die Bundesregierung hat zugesagt, den Kommunen fünf Milliarden Euro für die Kosten der Eingliederungshilfe zur Verfügung zu stellen. Bislang ist jedoch nur eine Milliarde im Haushalt 2015 veranschlagt. Die weiteren vier Milliarden sollen ab 2018 ausgezahlt werden.