Kommunen erhalten zusätzliche Unterstützung bei Flüchtlingsunterbringung – Für NRW stehen 108 Mio. Euro für Unterbringung und Betreuung bereit

Die Kommunen erhalten mehr Geld für die Unterbringung von Flüchtlingen. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag haben beschlossen, dass die von der Bundesregierung zusätzlich für 2015 gewährten Mittel zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in diesem Jahr im vollen Umfang an die Städte und Gemeinden weitergegeben werden. Dabei wird es sich um rund 108 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen handeln. Das Land gibt die volle Summe weiter, wobei die Hälfte – also 54 Millionen Euro – aus Landesmitteln an den Bund zurückgezahlt werden muss.

„In Mönchengladbach sind wir froh über jede Unterstützung bei dieser großen Aufgabe. Wir wollen die Menschen, die bei uns Schutz und Zuflucht suchen, menschenwürdig unterbringen und ihnen eine angemessene Betreuung zukommen lassen“, erklärt Felix Heinrichs, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat. „Als Ratsmehrheit haben wir Anfang des Jahres eine Reihe von Maßnahmen angestoßen, um die Betreuung von Flüchtlingen, aber auch die Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Helfer zu verbessern. Alleine in den vergangenen Monaten“, so Heinrichs weiter, „sind von der Stadt ca. 500.000 Euro überplanmäßig bereit gestellt worden. Und wir rechnen mit weiter steigenden Ausgaben.“

Erfreut zeigt sich die SPD-Fraktion, dass die Realisierung der Asylbewerberunterkunft im ehemaligen JHQ voranschreitet. Trifft die Stadt eine Vereinbarung mit dem Land, hier eine „Flüchtlingsunterkunft neuen Typs“ zu schaffen, würde die Stadt bereits vor Eröffnung der Einrichtung weniger Flüchtlinge zugewiesen bekommen. Heinrichs dazu: „Nachdem der Landtag für das Jahr 2015 die Mittel bereit gestellt hat, sind nun alle erforderlichen Maßnahmen im Gange. Wir hoffen, dass Mitte 2016 alle Gebäude einzugsbereit sind. Die Einrichtung im ehemaligen JHQ wird der Stadt eine Verschnaufpause verschaffen, in der wir unsere städtischen Unterbringungsmöglichkeiten überarbeiten können.“

Eine Einrichtung neues Typs bedeutet, dass die Stadt gegen Kostenerstattung des Landes die Erstaufnahmeeinrichtungs-Funktion übernimmt, also die Aufgabe, Flüchtlinge zu registrieren und Gesundheitsuntersuchungen zu veranlassen. Das Land ist selbst für den weiteren Betrieb der Einrichtung zuständig.