Gesundheitskarte für Flüchtlinge: CDU und SPD wollen Modell in Mönchengladbach testen

Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt in Mönchengladbach zum dritten Quartal 2016. Nach einer einjährigen Pilotphase sollen die erwarten Mehrkosten und möglichen Verwaltungsvereinfachungen analysiert werden. Anschließend wird der Rat entscheiden, ob die Gesundheitskarte für Flüchtlinge in der Form weitergeführt werden soll. Auf diesen Weg einigten sich CDU und SPD in Mönchengladbach.

„Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen ist jetzt schon gesichert. Mit der Gesundheitskarte wollen wir mehr Selbständigkeit erreichen und gleichzeitig den Aufwand bei der Verwaltung reduzieren. Momentan müssen Flüchtlinge für ärztliche Behandlungen einen Schein von der Stadt bekommen und die Ärzte kompliziert die Behandlungen abrechnen. Mit der probeweisen Einführung wollen wir schauen, ob sich der Wunsch nach Vereinfachung auch in der Realität so umsetzen lässt. Hier geht es nicht um Symbolik, sondern um konkrete Verbesserungen für alle“, begründet Felix Heinrichs, Vorsitzender der SPD-Fraktion den gemeinsamen Antrag.

Sein CDU-Kollege Dr. Hans-Peter Schlegelmilch stellt klar: „Die Verwaltung hat uns im Oktober vorgerechnet, dass wir voraussichtlich mit jährlich 180.000 Euro Mehrkosten durch die Verwaltungskosten der Krankenkassen rechnen müssen. Jetzt wollen wir erproben, wie groß der Effekt bei der Verwaltung ist. Kommen wir am Ende zu einer deutlichen Verbesserung für alle Beteiligten oder haben wir es nur mit einem Papiertiger zu tun? Unser gemeinsamer Ansatz lautet: Unbürokratisch den Menschen helfen. Dennoch müssen wir uns genau anschauen, wie wir Prozesse organisieren und Mittel einsetzen. Daher wird nach einem Jahr genau auf die Entwicklung geschaut und erst dann abschließend eine Entscheidung getroffen.“

„Ähnlich wie in Hamburg und Bremen ist in NRW jetzt eine Vereinbarung mit den Krankenkassen erzielt worden, der die Kommunen beitreten können. Die Krankenkassen bekommen einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten als Verwaltungsgebühr in Höhe von acht Prozent, mindestens jedoch 10 Euro pro Behandlungsmonat. Diese Regelung schafft eine gewisse Unklarheit bei der Kostenentwicklung für die Organisation. Wir gehen aber fest davon aus, dass es nicht bei diesem Abschluss bleiben wird. Nach einem Jahr wird das Land selbst die Verträge evaluieren. Außerdem gehen wir davon aus, dass sich Land und Bund stärker an den Kosten für Flüchtlinge und deren Integration beteiligen werden“, ergänzt Felix Heinrichs.

Die elektronische Gesundheitskarte soll an alle Flüchtlinge ausgegeben werden, die einer Kommune zugewiesen werden. Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterbringungen haben keinen Anspruch darauf. Für die „kommunalen Flüchtlinge“ kommt die Stadt für Krankheitsbehandlungskosten bis zu einer Höhe von 35.000 Euro auf. Anschließend übernimmt das Land die Kosten. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland erhalten Flüchtlinge regulär Leistungen analog dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) und haben damit Anspruch auf eine reguläre Krankenversicherung und damit auch ganz normal auf eine Gesundheitskarte.