100.000 Euro stellen SPD und CDU erstmals ab 2016 bereit, um das soziale Engagement von Vereinen und Initiativen in der Stadt zu fördern. Neben der Wohnumfeldverbesserung und der Förderung der freien Kulturszene stellt die Unterstützung des sozialen Engagements die dritte Säule dar. Insgesamt haben SPD und CDU eine halbe Million Euro Jahr für Jahr im Haushalt veranschlagt, um bürgerschaftliches Engagement in der Stadt zu unterstützen. Sozial-, Jugendhilfe- und Finanzausschuss haben nun die Richtlinie zur Vergabe der Fördergelder für soziales Engagement beschlossen.
Ralf Horst, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, freut sich über die rasche Umsetzung durch die Sozialdezernentin Dörte Schall: „Nachdem nun klar ist, wie die 100.000 Euro pro Jahr an Vereine und Initiativen ausgeschüttet werden können, brauchen wir jetzt nur noch das Go von der Bezirksregierung. Sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt – das wird wahrscheinlich im Juni der Fall sein –, können die ersten Bewerbungen abgegeben werden. Unser Ziel dabei ist klar. Wir wollen kleinteilige und innovative Ansätze fördern und somit das soziale Zusammenleben in Mönchengladbach verbessern.“
„Bei den möglichen Antragsstellen denken wir beispielsweise an Ehrenamtler, die mit Flüchtlingen arbeiten, an Nachbarn, die sich um ältere Menschen kümmern oder Studenten, die Kinder aus sozialschwachen Familien unterstützen. Als Stadt wollen wir einen Anschub geben, damit sich dieses Engagement verstetigt und lebendig bleibt. Sobald der Haushalt genehmigt ist, wird die Stadt auf die neue Fördermöglichkeit hinweisen und einen Aufruf starten. Wir wünschen uns, dass möglichst viele Projekte davon profitieren können und wir so den sozialen Zusammenhalt in Mönchengladbach stärken können“, ergänzt der SPD-Fraktionsvorsitzende Felix Heinrichs.
Gefördert werden soziale Aktivitäten und Projekte von Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürgern oder von in der Stadt tätigen Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und Organisationen, die ehrenamtlich und freiwillig erbracht bzw. durchgeführt werden. Die Projekte müssen einen innovativen, inklusiven, interkulturellen oder generationsübergreifenden Charakter aufweisen und möglichst relevante Lücken im sozialen Angebot in der Stadt schließen. Die Projektträger müssen mindestens einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent erbringen. Dieser Eigenanteil kann auch in Form einer unentgeltlichen Arbeitsleistung erbracht werden.